Seit dem 1. Januar 2010 sind Messstellenbetreiber durch §21b EnWG verpflichtet, Ihren Kunden Messeinrichtungen anzubieten, die den Energieverbrauch im Zeitverlauf erkennbar machen.
Diese so genannten Smart Meter werden als elektronische Verbrauchszähler an Smart Metering-Systeme angebunden, die Verbrauchsdaten sammeln, aggregieren und sowohl dem Verbraucher als auch dem Anbieter umfangreiche Analysemöglichkeiten bieten. Das [FIS] kann als zentrales Smart Metering-System eingesetzt werden.
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